2. Dezember 2021

Hinweis zur Hygieneregel:
Es gilt das bisherige Konzept wie unten geschildert mit Maskenanwendung ohne Tests. Diese werden bei der nächsten Sitzung am 15.12.2021 verlangt.
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Auch dieses Mal findet die Sitzung in der großen Aula des Gymnasiums Limmer statt. Was zu beachten ist (Mund-Nasen-Masken) steht hier weiter unten.

Stadtbezirksrat Linden-Limmer
Sitzungsdatum: 08.12.2021
Tagungsort: Aula Gymnasium Limmer, Wunstorfer Str. 14
Beginn: 18:00 Uhr

Für mehr Infos bitte auf die Titel klicken.

Tagesordnung:

I.Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1.Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2.Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.11.2021
3.Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines Mitgliedes
4.EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
4.1.Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer (Drucks. Nr. 15-2560/2021)
4.2.Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
5.B E R I C H T
5.1.Sachstandsbericht Dornröschenbrücke
6.V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
6.1.Neuanlage Grünzug „Uferpark“ im zukünftigen Wohnquartier Wasserstadt Limmer (Drucks. Nr. 15-2328/2021 mit 5 Anlagen)
6.1.1.Änderungsantrag von Einzelvertreter Klenke (CDU) zu Drucks. Nr. 15-2328/2021 „Neuanlage Grünzug Uferpark“ im zukünftigen Wohnquartier Wasserstadt Limmer (Drucks. Nr. 15-2557/2021)
6.2.Erhaltungssatzung -Östliche Davenstedter Straße- (Drucks. Nr. 2646/2021 mit 2 Anlagen)
7.A N T R Ä G E
7.1.der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
7.1.1.Teilweise Öffnung des Schulparkplatzes Liepmannstraße (Drucks. Nr. 15-2559/2021)
7.2.von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)
7.2.1.Erfolgsmodell U-Bahn-Bau realisieren – Teil 1 (Drucks. Nr. 15-2293/2021)
7.2.2.Verkehrsberuhigung Hanomagstraße (Drucks. Nr. 15-2421/2021)
7.2.3.Kurzfristige Sicherstellung von Erwerbsmöglichkeiten von Cannabis nach Legalisierung (Drucks. Nr. 15-2551/2021)
7.2.4.Einsatz mobiler Impfteams in Linden-Limmer (Drucks. Nr. 15-2552/2021)
7.3.von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)
7.3.1.Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen am Küchengartenplatz / Temporäre Mobile Station des Städtischen Ordnungsdienstes auf dem Küchengartenplatz (Drucks. Nr. 15-2322/2021)
7.3.2.Erhöhung der Leerungstakte der Altkleidercontainer in der Posthornstraße (Drucks. Nr. 15-2556/2021)
8.A N F R A G E N
8.1.der Fraktion DIE LINKE.
8.1.1.Sicherungs- und Schutzmaßnahmen der Industriedenkmale in der Wasserstadt (Drucks. Nr. 15-2554/2021)
8.2.der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
8.2.1.Fahrradquerung Alte Speicherstraße / Davenstedter Straße (Drucks. Nr. 15-2558/2021)
8.2.2.Unfallgefahr für Radfahrer*innen durch fehlende Radwege und Führung des Radverkehrs parallel zu Fahrbahnrillen der Stadtbahn (Drucks. Nr. 15-2562/2021)
8.3.von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)
8.3.1.E-Ladepunkte im Stadtbezirk (Drucks. Nr. 15-2529/2021)
8.4.von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)
8.4.1.Entscheidung der Verwaltung zum Antrag des Stadtbezirksrates zum Stadtteilforum Limmer zu Drucks. Nr. 15-1067/2021 N1 (Sitzung vom 30.06.2021) (Drucks. Nr. 15-2555/2021)
9.Bericht der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters
10.Bericht des Stadtbezirksmanagements
11.Informationen über Bauvorhaben
12.Einwohner*innenfragestunde nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes

Hygienevorschriften

Sehr geehrte Teilnehmer*innen von Rats-, Fachausschuss- und Stadtbezirksratssitzungen, aufgrund der aktuellen Situation verfolgt die Landeshauptstadt Hannover das Ziel, eine Ansteckung mit dem Corona Virus möglichst zu verhindern, um so die Ausweitung der Erkrankung COVID-19 aktiv einzudämmen.

Dies ist neben dem ganz persönlichen Schutz jeder einzelnen Person auch deshalb wichtig, weil es die Basis zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens insgesamt ist. Dafür bitten wir Sie um Ihre Unterstützung!

Bitte halten Sie die notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen ein, die laut Robert Koch-Institut (RKI) im Rahmen einer Pandemie grundsätzlich für alle Menschen gelten (s. auch >> www.infektionsschutz.de).

Die Mitglieder der Gremien und Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sollen vor einer Ansteckung im Rahmen der Wahrnehmung ihrer politischen oder dienstlichen Tätigkeiten geschützt werden.

Deshalb werden folgende Maßnahmen getroffen:

* Die Gremien tagen nach den Vorschriften des Kommunalrechts öffentlich. Da auch von den Besucher*innen der Sitzungen einen Mindestabstand von 1,5m einzuhalten ist, wird es je nach Größe des Zuschauerbereichs zu einer Beschränkung kommen.

Die wird durch eine Einlasskontrolle entweder im HCC und im Rathaus zentral geregelt. Bei den Sitzungen in den Stadtbezirken ist es von der Stadtbezirksbetreuung sicherzustellen.

* Für jede Sitzung werden im Eingangsbereich Mund-Nasen-Masken zur Verfügung gestellt. Die Nutzung wird empfohlen vor allem wenn der Mindestabstand auf dem Weg zum Platz nicht durchgängig einzuhalten ist.

* Alle Sitzungen finden in ausreichend großen Räumen statt, so dass jeweils mindestens 1,5m Abstand zwischen einzelnen Sitzplätzen der Gremienmitglieder gewährleistet ist.

Darüber hinaus bitten wir Sie um Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen:

* Halten Sie Abstand

* Vermeiden Sie das Händegeben

* Husten oder Niesen Sie in die Armbeuge, drehen Sie sich dabei von anderen Personen weg

* Vermeiden Sie Augen, Nase oder Mund zu berühren

* Nutzen Sie Einmaltaschentücher und entsorgen Sie diese sicher

* Waschen Sie sich nach Personenkontakten, nach der Benutzung von Sanitäreinrichtungen und bei Kontakt mit Gegenständen oder Materialien, die mit Viren verunreinigt sein können, gründlich die Hände Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
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Titelfoto: BZR-Sitzung am 10.11.2021 im Gymnasium Limmer

02.12.2021/07.12.2021; 13:31

Kommentare

  1. – Zur Cannabis-Legalisierung: Mengenlehre:
    Registrierter Konsument + registrierter Autobesitzer –> jährlich zur MPU!

    – Mobile Impfteams:
    https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex

    – Verbotszone: Ermöglicht anlasslose Durchsuchung von Jedermann an Sachen und Körper. Das ist persönlich, moralisch und letztlich grundrechtlich problematisch. Mit solchen Rechten spielt man nicht und darf sie nicht einschränken, wenn sie nicht notwendig, zielführend, angemessen und wirksam sind.

    Man behandelt grundsätzlich nicht breite, offensichtlich unschuldige Bevölkerungsgruppen als (wenn nicht gar kriminelle) Gefährder. – Ach, warte, bei Corona tut man’s doch auch. Wird dann wohl OK sein.